Betreiberpflichten

Betreiberpflichten im Überblick

Der Betreiber trägt die Verantwortung der Kenntnisvermittlung für den sicheren und korrekten Umgang aller weiteren Anwender während des Umgangs mit dem Gerät. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, den betriebsbereiten Zustand des Geräts vor Gebrauch zu gewährleisten.

Dazu gehören folgende Aufgaben:

Personal für Arbeiten am Kombidämpfer

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass nur den durchzuführenden Arbeiten entsprechend qualifiziertes Personal gemäß 'Anforderungen an das Personal, Arbeitsplätze' Arbeiten am Kombidämpfer durchführt.

Elektrotechnische Arbeiten an den Kombidämpfern dürfen ausschließlich von autorisierten Serviceunternehmen und nach den von Convotherm vorgegebenen Unterlagen ausgeführt werden.

Die erforderlichen Tätigkeiten dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung und zeitnahen beruflichen Erfahrung dafür geeignet sind und die erforderlichen Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften besitzen.

Jede Elektrofachkraft, die Arbeiten an den Kombidämpfern ausführt, muss das Installationshandbuch gelesen und verstanden haben.

Schulung des Personals

Der Betreiber hat sein Personal hinsichlich der folgenden Punkte zu schulen und zu unterweisen:

Zu Ihrer und Ihrer Mitarbeiter Sicherheit

Der Betreiber ist verpflichtet sich mit den sicherheitsrelevanten Aspekten im Umgang mit dem Kombidämpfer vertraut zu machen, bevor Mitarbeiter mit dem Kombidämpfer arbeiten, und entsprechende Anordnungen zu treffen.

Der Betreiber hat seine Mitarbeiter anzuweisen, sich vor Arbeitsbeginn mit den aufgeführten Gefahrenhinweisen vertraut zu machen und unbedingt die darin genannten Gegenmaßnahmen zu treffen.

Der Betreiber muss seine Mitarbeiter anweisen, sich vor Arbeitsbeginn mit den in den Anleitungen genannten Voraussetzungen und Regeln zum sicheren Arbeiten vertraut zu machen und sie unbedingt zu befolgen.

Persönliche Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeiter

Der Betreiber hat seine Mitarbeiter anzuweisen, die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, die im Abschnitt 'Persönliche Schutzausrüstung' für die entsprechenden Arbeiten genannt ist.

Cybersicherheit

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass seine Maßnahmen zur Gewährleistung der Cybersicherheit immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.


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